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Die Haltung der Blindschleiche (Anguis fragilis) ist in Deutschland meldepflichtig.
Sobald man ein oder mehrere Tiere erworben hat, muss man sie unter Einsendung eines Herkunftsnachweises bei der zuständigen Behörde anmelden. Generell ist "unverzüglich" das Zauberwort, in manchen Bundesländern gilt jede Verzögerung über 24 Stunden hinaus schon als ein Versäumnis!
Je nach Bundesland sind unterschiedliche Stellen zuständig, meistens ein Ordnungs- oder Naturschutzamt.
In Schleswig-Holstein ist es das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
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